Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 1. Januar 2020
1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für auftragsrechtliche Leistungen insbesondere im Bereich der Unternehmensberatungen zwischen der Unternehmensgruppe „ZEDER“ beinhaltend die Unternehmen ZEDER Gruppe AG, mutatio entwicklungen ag und mutatio immobilien ag, nachfolgend mutatio genannt und deren Kunden.
2 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mutatio sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Terminreservationen und Auftragsbestätigungen.
3 Qualität
Die mutatio erbringt ihre Beratungsleistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen und den mutatio -internen Qualitätsstandards sowie Zertifizierungen.
Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
Allfällige Fehler und Mängel in den Beratungsleistungen, die eindeutig durch die mutatio verursacht worden sind, werden von der mutatio auf ihre Kosten korrigiert. Weitergehende, nicht durch die mutatio verursachten Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
4 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die mutatio behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Auditberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die mutatio ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.
Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die mutatio mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.
5 Offertstellung
Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs.
Wir weisen den Kunden bei der Offertanfrage, welche ohne weitere Vereinbarung kostenlos ist, auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
6 Verrechnung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Leistungen der mutatio nach effektivem Aufwand verrechnet. Orientierungsrahmen bilden Offerten und Auftragsbestätigungen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Honorarsätze und Preise gemäss der aktuell gültigen Honorar- und Preisordnung der mutatio.
Zusätzlich zu den Honoraren werden verrechnet: die effektiven Spesen für Reise und sofern nötig Verpflegung und Unterkunft, Fremdkosten, Materiallieferungen, pauschale Anteile für Testlizenzen und Ger.tebenützung. Massgeblich ist auch hier die aktuell gültige Honorar- und Preisordnung der mutatio.
7 Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt (Mail gilt).
eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der
Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn
für ihn erkennbar war, dass die mutatio die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat.eine Rahmenofferte oder Rahmenauftragsbestätigung vorliegt und das weitere Vorgehen in separaten
Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss gültigem Projektplan reservierten Termine, nichtterminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.eine schriftliche Offerte vorliegt und die mutatio im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
8 Annullierung von Aufträgen durch den Kunden
Tritt der Kunde zur Unzeit von seinem Auftrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Aufwände zu bezahlen.
9 Annullierung von Aufträgen durch die mutatio
Kann die mutatio einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Beraters, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
Die mutatio verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Berater zu erfüllen oder – sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein – zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
10 Geistiges Eigentum
Die mutatio verwendet für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.
Auf alle ihren Unterlagen beansprucht die mutatio das Copyright.
Die Verwendung von mutatio - Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis der mutatio oder im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.
11 Lizenzen
Lizenzvergaben erfolgen im Rahmen einer speziellen Lizenzvereinbarung, welche auch Bestandteil einer Auftragsbestätigung sein kann.
Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer zur exklusiven oder nicht-exklusiven Nutzung von Unterlagen, Methoden oder anderem Know-how der mutatio (je nach spezifischer Vereinbarung).
Der Lizenznehmer darf das Know-how anpassen, verändern und ergänzen, soweit das für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nötig und sinnvoll ist. Er informiert den Lizenzgeber über derartige Veränderungen und lässt sich bei grundlegenden methodischen Fragen vom Lizenzgeber auf eigene Kosten beraten.
Der Lizenzgeber steht dem Lizenznehmer für Ausbildung, Coaching, Fehlerbehebung, Beratung und Weiterentwicklung während 5 Jahren ab Abschluss der Lizenzvereinbarung im definierten Rahmen zur Verfügung.
Veränderungen, Weiterentwicklungen und Beratungen, welche aus anderen Gründen notwendig werden oder vom Lizenznehmer gewünscht werden, erfolgen auf Kosten des Lizenznehmers.
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Know-how an Dritte ausserhalb des Unternehmens weiterzugeben, sei es in der ursprünglich gelieferten oder in einer nachfolgend definierten, modifizierten Form. Es spielt keine Rolle, ob die Weitergabe gegen Entgelt (kommerziell) oder unentgeltlich (nicht-kommerziell) erfolgt ist.
Insbesondere darf der Lizenznehmer das Know-how oder Teile davon nicht an Personen weitergeben, die nicht Mitarbeiter des Lizenznehmers sind (Aussenstehende bzw. Dritte). Als Aussenstehende gelten auch Mitarbeiter des Konzerns, zu dem der Lizenznehmer allenfalls gehört oder Mitarbeiter von zu einem solchen Konzern gehörenden, juristisch selbständigen Firmen.
Verboten ist jede Form der Weitergabe des Know-hows unabhängig vom Medium. Insbesondere nicht gestattet ist demnach das mündliche Weitergeben, dasjenige in schriftlicher Form oder auf irgendeinem Datenträger.
Der Lizenznehmer trifft geeignete Vorkehrungen zum Schutz des Know-hows. Insbesondere stellt er sicher, dass Aussenstehende keinen Einblick in das Know-how haben.
12 Verschiedene Vereinbarungen
Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf der Webseite der mutatio unter der Adresse http://www.mutatio.ch/downloads) gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung, unabhängig davon, ob dieser Verweis postalisch, via E-Mail oder sonst wie elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Adressat verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir ihm in gedrucktes Exemplar zustellen können.
Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der ZEDER Gruppe AG.